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Der Allgäuer Sonnenhof, vom Kneipp Bund e.V. anerkannter Kurbetrieb, bietet alles unter einem Dach.
Wir bieten Ihnen alle gängigen Therapien sowie etliche Möglichkeiten zur Entspannung an.
Badeärztliche Betreuung findet im Haus statt. Unsere Badeabteilung bietet alle gängigen Kurmittelanwendungen Kuranwendungen an. Rezepte rechnen wir direkt mit den Krankenkassen ab. Das Thermalbad "Waldsee-Therme" liegt nur 200 Meter von unserem Haus entfernt. Folgende Kuranwendungen bieten wir Ihnen in unserem Hause an:
Sie sehen, wir bieten alles - außer Streß ! Persönliche Information unseres BaderarztesLieber Gast,die ambulante Kur (=offene Badekur) ist weiterhin eine Pflichtleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Jeder bekommt eine Kur, wenn die medizinische Notwendigkeit besteht. Stellen Sie also rechtzeitig vor Ihrem geplanten Kuraufenthalt den Kurantrag bei dem entsprechenden Kostenträger (Krankenkasse). Das gesetzlich festgelegte Intervall für Kuren mit 13,00 EUR Zuschuss sind 4 Jahre. Unter Verweis auf das neue 4-Jahres-lntervall werden zur Zeit von den Kassen Leistungen nach dem Kurarztvertrag einfach abgelehnt. Dies ist dann richtig, wenn es sich um die gleiche, unveränderte Krankheit handelt, nicht jedoch bei einer akuten Verschlechterung des Beschwerdebildes oder bei einer anderen Erkrankung. Für eine ambulante Reha- bzw. Vorsorgemaßnahme (Kurarztschein) muss der Hausarzt einen Antrag auf ambulante Kur ausfüllen und die medizinische Notwendigkeit begründen. Zusätzlich zu Diagnosen und Befunden muss angeführt werden, welche Funktionsstörungen schon vorliegen und welches Therapieziel durch die Kur erreicht werden kann (ist für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen zur richtigen Beurteilung der Kurnotwendigkeit dringend erforderlich!). Schildern Sie bitte für das Ausfüllen des Formulares Ihrem Hausarzt genau, wie Sie durch Ihre Krankheit beeinträchtigt werden, z.B. beim Treppensteigen, beim Bücken, bei der Körperpflege oder beim Strümpfe anziehen. Der Kurantrag wird dem Medizinischen Dienst zur Prüfung vorgelegt. Übrigens kann der Medizinische Dienst nur Empfehlungen aussprechen. Über Zustimmung oder Ablehnung einer Kur entscheidet ausschließlich Ihre Krankenkasse! Im Falle einer Ablehnung Ihrer Krankenkasse sollten Sie auf einer schriftlichen Begründung bestehen, damit ein Widerspruch möglich wird. (Gegebenenfalls muss die Begründung durch ein Sozialgericht überprüft werden können.) Nicht nur die Patienten, auch die Hausärzte sind verunsichert. Es muß verdeutlicht werden, dass eine rechtzeitig durchgeführte Kur in der Therapie der chronischen Erkrankungen eine unverzichtbare, wirkungsvolle und wirtschaftliche Maßnahme ist, sie weiterhin verordnet werden kann und keinen Einfluss auf die bestehenden Budgetregelungen hat. Information zur BeihilfefähigkeitUnser Haus ist ein privates Kurmittelhaus mit eigener Badeabteilung und ärztlicher Betreuung, jedoch kein beihilfefähiges Sanatorium nach den Bestimmungen des Beamtenbeihilfegesetzes. Einige Krankenkassen, z.B. der Post- und Polizeibeamten anerkennen unser Haus als beihilfefähig für offene oder private Kuren. Diese Gäste erhalten alle Kuranwendungen zu Kassenpreisen, bezahlen hier die Pensionsrechnung sowie die Kurmittelrechnung und reichen diese dann bei Ihrer Krankenkasse ein. Wir empfehlen Ihnen, dies vor Antritt der Kur mit Ihrer Krankenkasse abzuklären. |
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